Was unterscheidet die neuen genomischen Techniken von anderen Züchtungstechniken, wo liegen mögliche Risiken, wo besondere Chancen und was sind die Hoffnungen von Forschenden und deren Sichtweise auf die geführte Debatte? Antworten auf diese und weitere Fragen geben Prof. Dr. Gabriele Krczal von der RlP Agrosscience in Neustadt, Prof. Dr. Holger Puchta vom KIT – dem Karlsruher Institut für Technologie und Dr. Tobias Brügmann vom vonThünen Institut in Großhansdorf.
Die Episode 17 ist nun online und auf Spotify auch direkt abrufbar:
Heute (05.07.2023) wurde der Entwurf der EU Kommission zur Regulierung von Pflanzen, die mit den neuen genomischen Techniken erzeugt wurden und deren Produkten, veröffentlicht. Der Entwurf unterscheidet zwei Kategorien von Genom-editierten Pflanzen: NGT-1 und NGT-2. NGT-1 Pflanzen werden als solche definiert, die auch natürlich hätten entstehen können, die keine keine artfremden Erbanlagen enthalten und zudem als substanziell gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen eingestuft werden. Eine genaue Definition findet sich in Annex 1 des Entwurfs. Alle anderen Pflanzen fallen in die Kategorie 2 und unterliegen weiterhin weitgehend den Regularien des Gentechnik Gesetzes.
Desweiteren werden folgende Regularien vorgeschlagen:
Die in der Kategorie NGT-1 eingeordneten Pflanzensorten müssen laut Vorschlag EU-weit
•zukünftig nur noch angemeldet und anschließend mit ihren Eigenschaften in einem öffentlich zugänglichen Register eingetragen werden.
•Saatgut oder vermehrungsfähiges Material sollen eindeutig deklariert werden, allerdings entfällt die Kennzeichnungspflicht von Lebens- und Futtermittel aus NGT-1-Pflanzen.
•Das Genehmigungsverfahren für Freisetzungsversuche mit diesen Pflanzensorten wird komplett an die einzelnen Länder delegiert, die nach Anmeldung des Versuches lediglich überprüfen, ob die Pflanzensorte in die Kategorie NGT-1 fällt. Eine Veröffentlichung des jeweiligen Versuchs und seines Standorts ist nicht vorgeschrieben
•Einzelne Mitgliedstaaten dürfen den Anbau und den Warenverkehr nicht einschränken oder gar verbieten.
NGT-Pflanzen, die nicht in die Kategorie 1 fallen
•Geltung ähnlicher Vorschriften wie in den Gentechnik-Gesetzen festgelegt
•Vereinfachte Zulassung, wenn sie bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, die den Zielen des „European Green Deal“ dienen. Dazu zählen Stresstoleranz gegenüber abiotischem Stress (zum Beispiel Trockenheit oder Hitze) und biotischem Stress (zum Beispiel Resistenzen gegen Krankheitserreger von Nutzpflanzen), sowie höherer Ertrag, andere agronomische Merkmale oder auch eine „verbesserte“ Nährstoffzusammensetzung.
•NGT2-Pflanzen und die daraus erzeugten Produkte unterliegen jedoch der Kennzeichnungspflicht. Das geänderte oder neu hinzugefügte Merkmal genannt werden muss.
Allein Herbizid-tolerante NGT-Pflanzen sind von beiden Kategorien ausgeschlossen und werden weiterhin wie klassische genveränderte Organismen (GVO) behandelt.
Der Vorschlag muss nun noch im EU Rat und EU Parlament diskutiert und abgestimmt werden.
Das Urteil
In seinem Urteil C-688/21 vom 07.02.2023 zur rechtlichen Einordnung von in vitro Zufallsmutageneseverfahren hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar ausgeführt, dass die in vitro Zufallsmutagenese genauso wie die in vivo Zufalls-mutagenese unter die Ausnahmeregelung nach Art. 3, und Anhang I B, Nr. 1 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG fällt. Pflanzen aus diesen beiden Mutageneseverfahren unterliegen somit nicht den Regularien aus dem Gentechnikrecht.
Das Urteil stuft in vivo- und in vitro Zufallsmutagenese aus rechtlicher Sicht nicht als unterschiedliche Verfahren ein. Dies entspricht dem Sinne der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EC und ist aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoll und gerechtfertigt. Beide Mutageneseverfahren erzeugen ungerichtet Mutationen und die Art der Mutationen und deren Auswirkungen unterscheiden sich nicht. Verfahrenstechnisch unterschiedlich ist lediglich, dass bei in vivo Verfahren intakte Pflanzen und bei in vitro Verfahren Zellen oder Gewebe verwendet werden aus denen wieder Pflanzen regeneriert werden. Die Anwendung beider Verfahren und die langjährige Nutzung solcher Pflanzen haben einerseits den sicheren Umgang mit den Techniken gezeigt und anderseits den Nachweis sicherer Pflanzen, erbracht, von denen keine Risiken für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen. Mehr als 3200 Sorten sind aus solchen Zufallsmutagenesen bereits seit Langem auf dem Markt.
Das Urteil ist aus wissenschaftlicher Sicht daher korrekt und im Sinne der Wissenschaft zu begrüßen. Die Regulierung von modernen Mutageneseverfahren der Genomeditierung wie CRISPR & Co. bleibt von dem Urteil unberührt. Hier entschied der EuGH 2018, dass diese nicht unter die Mutagenese-ausnahme fallen und demnach wie klassische GVOs zu regulieren sind.
Vorgeschichte
Im Jahr 2015 reichten der französische Landwirtschaftsverband Confédération paysanne sowie acht Umweltschutz-vereinigungen beim französischen Staatsrat eine Klage ein. Sie betraf den Ausschluss bestimmter Verfahren/Methoden der Mutagenese (in vitro Zufallsmutagenese) vom Anwendungs-bereich der französischen Regelung zur Umsetzung der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt. Der Staatsrat, Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht, hat am 07.02.2020 ein Urteil zur Einordnung von Mutageneseverfahren und zur Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG ins französische Rechtssystem gefällt. Es gab den gegen den Staat klagenden Parteien weitgehend recht. Er entschied, dass alle Pflanzen, die nach Inkrafttreten der Freisetzungsrichtlinie (12.03.2001) mit Hilfe von in vitro Zufallsmutageneseverfahren gezüchtet wurden, grundsätzlich gentechnisch veränderte Organismen darstellen und somit allen Regularien aus der Gentechnik- und Umweltschutzgesetzgebung zu unterwerfen sind. Daraufhin wies der Staatsrat die Regierung an, das französische Umweltgesetz (Art. D 531) innerhalb von sechs Monaten entsprechend anzupassen.
Frankreich legte der EU-Kommission den Entwurf eines Dekrets mit dem Titel „über die Änderung der Liste der Verfahren zur Gewinnung genetisch veränderter Organismen, die herkömmlich angewendet wurden, ohne nachweislich die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt zu schädigen“ zur Notifizierung vor. Mit dem Dekret sollte Artikel D 531-2 des Umweltgesetzbuches entsprechend den Vorgaben des Staatsrates dahingehend geändert werden, dass Pflanzen, die mittels in vitro Zufalls-mutagenese erzeugt wurden, den Regularien der Gentechnik-gesetzgebung unterliegen sollten.
Dieser französische Vorschlag ging weit über das EuGH-Urteil C-528/16 hinaus und hätte in Frankreich und den anderen EU-Mitgliedsstaaten zu unterschiedlichen gentechnikrechtlichen Einordnungen von Pflanzen, die über in vivo- und in vitro Zufallsmutageneseverfahren gezüchtet wurden, geführt. Die Umsetzung des französischen Vorschlags hätte zwangsläufig Verwerfungen in der europäischen Gentechnikgesetzgebung nach sich gezogen und den Gedanken eines gemeinsamen Marktes mit gemeinsamen Regeln widersprochen.
Wissenschaft trifft Politik – Einladung zum Dialog - Unter diesem Titel luden WGG und VBIO Ende November zu einer zweiten Dialogveranstaltung in das Haus der Bundespressekonferenz ein. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Forschungs-organisationen folgten der Einladung, mit Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftlern aus der Pflanzenforschung ins Gespräch zu kommen. Die Veranstaltung wurde von der Vorsitzenden unserer Gesellschaft, Frau Prof. Dr. Gabi Krczal, moderiert., Auf dem Experten-Podium saß zusammen mit Prof. Dr. Holger Puchta (KIT, Karlsruhe), Prof. Dr. Stephan Clemens (Universität Bayreuth) und Dr. Tobias Brügmann (Thünen-Institut, Großhansdorf) unser Vorstandsmitglied Dr. Jana Streubel (Leibniz Universität Hannover).
Am 03.11.2022 fand in der Dechema ein Symposium zum Thema „Grüne Gentechnik – ja, aber wie ?“ statt. Das Thema wurde aus unterschiedlichen Gesichtspunkten betrachtet. Neben Frau Prof. Krczal („Hat Genome Editing eine Zukunft in Europa“) sprachen Prof. Qaim von der Universität Bonn („Bedeutung der Grünen Gentechnik für nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherung“), Dr. Dr. Dirk Backhaus, Bayer AG Division CropScience („Neue Technologien in der Pflanzenzüchtung – Ein Beitrag zu einem nachhaltigen Ernährungssystem“), Joachim Müller-Jung, FAZ-Frankfurt am Main („Zu spät, zu leise? Über die Rolle der Risikokommunikation in der Gentechnik-Kontroverse“) und Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Universität Passau („Regulierung genomeditierter Organismen in der Sackgasse – Auswege und Irrwege“). Es gibt einen Link mit weiteren Informationen zur Veranstaltung.
Daniela Schmitt, Landwirtschaftsministerin in Rheinland-Pfalz, hatte am 26. Oktober zu einer Podiumsdiskussion mit Experten in die Landesvertretung nach Brüssel zum Thema „Pflanzen-schutz der Zukunft – Reduktion durch Innovation“ eingeladen. Hintergrund der Einladung: In der von der Europäischen Kommission im Juni 2022 vorgeschlagenen Reform der Pestizid-richtlinie soll zum ersten Mal ein rechtlich verbindliches Reduktionsziel beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln festgeschrieben werden. Das war bereits im Lebensmittelkapitel des Europäischen Green Deals, der sogenannten „Farm-to-Fork“-Strategie, angekündigt worden. Ferner sollen in Zukunft alle Pflanzenschutzmittel in „empfindlichen Gebieten“ verboten werden. Im Zuge des Klimawandels werden aber auch neue Schaderreger die Ernten bedrohen. Zudem wird die Land-wirtschaft in Europa angesichts einer weiter steigenden Weltbevölkerung und großer geopolitischer Umwälzungen künftig noch mehr Verantwortung für die Ernährungssicherung in der Welt übernehmen müssen. Frau Ministerin Schmitt vertrat die Position „Allein mit Verboten wird diesen Heraus-forderungen nicht zu begegnen sein. Nur mit Mut zu Innovation wird ein nachhaltiger Pflanzenschutz gelingen“. In diesem Zusammenhang lud sie zur Podiumsdiskussion mit Repräsentanten aus Politik und Wissenschaft ein.
Zwei Experten waren als Vortragende eingeladen: Herr Prof. von Tiedemann von der Georg-August-Universität Göttingen sprach über die Auswirkung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel auf Biodiversität, Frau Prof. Krczal über die Möglichkeiten der Pflanzenzüchtung mittels Genome Editing und dem Ersatz von konventionellen Pflanzenschutzmitteln durch die Applikation von RNA Molekülen. In diesem Zusammenhang kann eine interessante Studie aus Sri Lanka zitiert werden „Impact Assessment Study on 2021 Ban on Conventional Pesticides and Fertilizers“ . Diese Studie zeigt sehr deutlich, dass der Verzicht auf konventionellen Pflanzenschutz zu radikalen Ertrags-einbrüchen führt und keine Alternative für die Landwirtschaft darstellt.
Am 19.10.2022 fand im Haus der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin ein Parlamentarischer Abend der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachgesellschaften zum Thema Klima und Energie statt. Veranstalter war die Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V., die die Veranstaltung folgendermaßen ankündigte: Wir versammeln für Sie, die Mitglieder des Deutschen Bundestages und Ihre wissenschaftlich interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, renommierte Klima- und Energie-Expertinnen und -Experten, die Ihnen an verschiedenen Thementischen für persönliche Gespräche zur Verfügung stehen. Erfahren Sie im lockeren Gespräch mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, vor welchen Herausforderungen rund um Klima- und Energiefragen die Welt steht, woran aktuell geforscht wird und wie neue Erkenntnisse und Technologien unsere Zukunft prägen werden. Frau Prof. Krczal stand als Expertin für innovative Pflanzenzüchtungsmethoden zur Verfügung. Mehr als 30 Abgeordnete und Referenten informierten sich über die in Mathematik und Naturwissenschaften vorhandene Expertise und über aktuelle Lösungsansätze zu den Herausforderungen der Zukunft.
Am 04.10.2022 fand mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Stark-Watzinger und dem parlamentarischen Staatssekretär M. Brandenburg, ein (virtuelles) Gespräch zum Thema Genome Editing statt. Vorausgegangen war diesem Gespräch ein offener Brief des VBIO und seiner Fachgesell-schaften aus dem Bereich der Pflanzenwissenschaften, beteiligt war auch die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie, an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir geschickt worden. In diesem Brief haben sich die Fachgesellschaften vor dem Hintergrund des europäischen Green Deal und der Diskussion um eine Neuregulierung des EU-Gentechnikrechtes Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir um ein Gespräch gebeten. Mit Verweis auf die erheblichen Potentiale der neuen Züchtungsmethoden und den aktuellen Stand der Wissenschaft warben die Fachgesellschaften für eine differenzierte juristische Betrachtungsweise und erklären ihre Dialogbereitschaft. Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium kam keine Antwort, jedoch lud Ministerin Stark-Watzinger, die eine Kopie des Briefs erhalten hatte, zu einem Gespräch. An dem Gespräch nahmen teil: Prof. Clemens, Universität Bayreuth und der Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie e.V. (GBM), Prof. Dietz,
Universität Bielefeld und Präsident VBIO, Prof. Jany, Vorsitzender Wissenschaftlerkreis Genomic und Gentechnik (WGG), Dr. Rübbert, Dechema - Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V., Prof. Weber, Universität Düsseldorf und Präsident der Deutschen Botanischen Gesellschaft (DBG) und Prof. Krczal (Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie). Die Ministerin zeigte sich sehr gut zu dem Thema informiert und versicherte, dass es ihr ein großes Anliegen sei, die Novellierung des Gentechnikrechts bezüglich neuer Züchtungsmethoden auf EU-Ebene innovationsorientiert zu unterstützen.
Neue Züchtungstechniken wie die Genom-Editierung ermöglichen es Wissenschaftlern, die pflanzeneigene DNA gezielt anzupassen, um die Pflanzen widerstandsfähiger gegen veränderte Umweltbedingungen zu machen. Um dies zu veranschaulichen, hat die EU-SAGE eine interaktive Datenbank für genom-editierte Nutzpflanzen veröffentlicht. Die Datenbank zeigt, dass Genom-Editing bei einer Vielzahl von Nutzpflanzen eingesetzt wird, um verschiedene Eigenschaften zu verbessern, von denen viele zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen können.
Seit der Entwicklung der mit dem Nobelpreis ausgezeichneten CRISPR-Cas-Genom-Editing-Technik für Pflanzen haben viele Forscher weltweit Genom-Editing in der Forschung und Züchtung eingesetzt, um verbesserte Pflanzensorten zu entwickeln. Doch wie ist der aktuelle Stand des wissen-schaftlichen Fortschritts in diesem spannenden Bereich der Pflanzenforschung? Die EU-SAGE-Datenbank repräsentiert den neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über weltweite Anwendungen des Genome Editing bei Nutzpflanzen für die landwirtschaftliche Produktion. Sie enthält derzeit mehr als 500 Einträge, und die Datenbank wird regelmäßig mit den neuesten wissenschaftlichen Studien aktualisiert.
In der interaktiven Datenbank können verschiedene Elemente, einschließlich der Pflanzenart und des Merkmals, gefiltert werden, was dazu beitragen wird, spezifische Fragen zu beantworten und Schlussfolgerungen zu ziehen, die für künftige politische Diskussionen über diese Innovation in der Pflanzenzucht relevant sind.
Die Anwendungen in der Datenbank zeigen, dass Genome Editing zur Entwicklung neuer Pflanzensorten für eine nachhaltigere Landwirtschaft beitragen kann. Allerdings hinkt die Forschung und Entwicklung in Europa hinterher, was vor allem auf die derzeitige EU-Gesetzgebung zurückzuführen ist, die besagt, dass alle genom-editierten Pflanzensorten strengen GVO-Vorschriften unterworfen sind. Diese EU-GVO-Vorschriften machen es fast unmöglich, solche neuen Pflanzensorten für den Anbau in der EU auf den Markt zu bringen, und stellen für kleine und mittlere Pflanzenzüchtungsunternehmen eine unüberwindbare Hürde für den Eintritt in diesen Markt dar.
Ein kohärenter und angemessener Rechtsrahmen, wie er in vielen anderen Regionen der Welt bereits besteht, wird die Entwicklung genom-editierter Pflanzen für den EU-Markt durch öffentliche Einrichtungen und den Pflanzenzuchtsektor fördern.
Die Datenbank kann auf der Website von EU-SAGE eingesehen werden: https://www.eu-sage.eu/genome-search. Eine Zusammenfassung der Datenbank wurde in der wissenschaftlichen Zeitschrift "Trends in Plant Science" veröffentlicht (https://authors.elsevier.com/a/1f69u4rGdjSl-%7E).
Schon Ende 2018 haben die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie und der Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik eine Stellungnahme zu den Möglichkeiten des Nachweises von Genom-editierten Pflanzen veröffentlicht und kamen dabei - wie auch viele weitere Wissenschafts-organisationen - zu dem Schluss "Gegenwärtig können Produkte des Genome Editing beim Import von Commodity-Produkten nur dann entdeckt und identifiziert werden, wenn umfangreiche Vorkenntnisse über die veränderte Genomsequenz, eine validierte Nachweismethode und zertifizierte Referenzmaterialien verfügbar sind....".
Trotz dieser Sachlage wird die Möglichkeit des Nachweises von Genom-editierten Pflanzen in der Öffentlichkeit immer noch kontrovers diskutiert, vor allem durch Vertreter verschiedener NGOs. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) nun eine Studie mit dem Titel "Analyse von Nachweismethoden für genomeditierte und klassische GV-Pflanzen" veröffentlicht. -->
Auch das BfN kommt zu dem Schluss "Genaue Informationen zur erfolgten Modifikation sind die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung von Methoden für Nachweis, Identifizierung und Quantifizierung von genomeditierten GVO" und widerspricht damit eindeutig z.B. dem Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) und Greenpeace.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC), der Wissenschafts- und Wissensdienst der Europäischen Kommission, hat kürzlich den Bericht "New Genomic Techniques: State-of-the-Art Review" veröffentlicht. Dieser Überblick über die wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen im Bereich der Neuen Genomischen Techniken (NGTs) soll den technischen Stand der NGTs in Bezug auf ihre verschiedenen Wirkmechanismen und Anwendungsmöglichkeiten darstellen. Sie wurde zur Unterstützung der Aufforderung an die Kommission erstellt, eine Studie im Lichte des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/16 über den Status neuartiger Genomtechniken nach dem Unionsrecht vorzulegen (Beschluss des Rates (EU) 2019/1904). Diese Studie nutzte eine systematische Literaturrecherche, um die wichtigsten NGTs zu identifizieren, die für Genomveränderungen bei Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen eingesetzt werden, und gibt einen Überblick über die möglichen Genomveränderungen und deren Wahrscheinlichkeit, in der Natur oder durch konventionelle Züchtung aufzutreten.
Für die Zwecke dieser Studie werden NGTs definiert als "Techniken, die in der Lage sind, das genetische Material eines Organismus zu verändern, und die nach der Veröffentlichung der EU-Richtlinie 2001/18/EG entwickelt wurden". Die Studie befasst sich mit NGT-Anwendungen in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie und Medizin, die zu Anwendungen geführt haben, die bereits vermarktet werden (kommerzielles Stadium), sich in einem bestätigten Entwicklungsstadium vor der Markteinführung befinden (vorkommerzielles Stadium) oder sich in einem Forschungs- und Entwicklungsstadium befinden, aber Marktpotenzial aufweisen (fortgeschrittenes und frühes Forschungs- und Entwicklungsstadium). Der Anwendungsbereich umfasst die Verwendung von NGTs in jeder Art von Pflanze, Pilz, Tier oder Mikroorganismus oder in menschlichen Zellen.
Derzeit werden weltweit nur wenige NGT-Anwendungen vermarktet: ein Pflanzenprodukt, ein Mikroorganismus für die Freisetzung in die Umwelt und mehrere Mikroorganismen,
die für die geschlossene Produktion kommerzieller Moleküle verwendet werden. Es befinden sich jedoch etwa 30 identifizierte Anwendungen (bei Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen) in einem vorkommerziellen Stadium in der Pipeline, die kurzfristig (innerhalb von 5 Jahren) den Markt erreichen könnten. Darüber hinaus setzt der medizinische Sektor NGTs aktiv ein, um verschiedene menschliche Krankheiten zu bekämpfen, und in vielen Fällen haben die Anwendungen bereits Patienten erreicht, und zwar in klinischen Studien der Phase I und I/II.
Der Rat der Europäischen Union hat die Kommission im November 2019 mit einer Studie über den Status der neuen Genomtechniken nach dem Unionsrecht (Richtlinie 2001/18/EG, Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, Richtlinie 2009/41/EG und Verordnung (EG) Nr. 1830/2003) beauftragt, und zwar vor dem Hintergrund des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/16. In der Studie wurde der Stand der neuen Genomtechniken (NGTs) untersucht, wobei der Stand des Wissens und die Ansichten der EU-Länder und der Interessengruppen berücksichtigt wurden. Die Studie erschien am 29.04.2021. Eine Pressemitteilung des BMEL finden Sie hier.
Die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie veranstaltet dieses Jahr wieder einen Workshop zur Molekularen Züchtung. Anschließend wird in diesem Rahmen auch die jährliche Mitgliederversammlung der Gesellschaft abgehalten. Im Kreis von Kolleginnen und Kollegen sollen an zwei Tagen Anfang September laufende Arbeiten aus den Gebieten der pflanzenbiotechnologischen Forschung und Molekularen Züchtung vorgestellt und diskutiert werden. Um den Workshop-Charakter zu unterstreichen, soll es zwischen den Beiträgen genügend Zeit für Diskussionen und Fragen geben. Poster können ebenfalls online präsentiert werden.
Wenn Sie an detailierten Informationen zum vorläufigen Programm interessiert sind, senden Sie bitte eine Email an r.boehm@pflanzen-biotechnologie.de.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Wissenschaftler geben Antworten auf Fragen rund um neue Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas & Co.
Jede der ersten sechs Episoden umfasst 5-6 Fragen und dauert rund 12 Minuten. In der zweiten Episode gibt die Vorsitzende unserer Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie Auskunft zur Nachweisbarkeit und Sicherheit von Genom-editierten Pflanzen und deren Produkten.
Die erste Staffel befasst sich ausschließlich mit Genome Editing bei Pflanzen. Weitere Staffeln werden das Themenspektrum noch erweitern.
Hier geht es zu den Kurz-Portraits der Interview-Partner der ersten Staffel.
Die Links findet ihr hier: Webseite, Spotify, iTunes, podcaster
Prof. Klaus Jany hat ein Update veröffentlicht, in dem er zusammenfasst, was im Zeitraum August 2019 bis Juli 2020 geschehen ist. Er geht dabei auf die Umsetzung in Frankreich und den restlichen Europäischen Staaten ein. Lesenswert.
Neun französische Verbände und Gewerkschaften hatten Premierminister Édouard Philippe aufgefordert, durch Mutagenese gewonnene Organismen den GVO-Vorschriften zu unterwerfen und ein Moratorium für die Verwendung herbizidtoleranter, durch Mutagenese gewonnener Pflanzensorten in Frankreich zu erklären, was abgelehnt und an den Conseil d'Etat verwiesen wurde. Der Conseil d'Etat, Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, entschied mit Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-528/16, 25. Juli 2018) daraufhin, dass Organismen, die durch In-vitro-Mutagenesetechniken gewonnen wurden, der GVO-Verordnung unterliegen sollten. Das Gericht hat die Regierung des weiteren angewiesen, die Verordnung zu aktualisieren und innerhalb von 6 Monaten eine Liste von Pflanzensorten zu erstellen, die durch diese Techniken gewonnen wurden und diese dann den für GV-Organismen geltenden Regulierungen zu unterwerfen.
Unseres Erachtens missachtet der französische Gesetzesentwurf wissenschaftliche Erkenntnisse, und die Europäische Kommission sollte daher eingreifen, um ein Tätigwerden zu verhindern. Aus diesem Grund haben Klaus Jany vom Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik e.V. und wir als Gesellschaft eine entsprechende Stellungnahme nach Brüssel und ans BMEL geschickt.
Aktuell gibt es eine öffentliche Konsultation zur Anwendbarkeit des EFSA-Gutachtens zu ortsspezifischen Nukleasen Typ 3 für die Sicherheitsbewertung von Pflanzen, die unter Verwendung von ortsspezifischen Nukleasen Typ 1 und 2 und Oligonukleotid-gesteuerter Mutagenese entwickelt wurden. Im Ergebnis wird festgestellt, dass durch genomeditierte Pflanzen im Vergleich mit konventionell gezüchteten Pflanzen keine zusätzlichen Gefahren ausgehen und die bestehenden Richtlinien zur Risikoanalyse ausreichend, aber nur zum Teil auf genomeditierte Pflanzen anwendbar sind. Die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie hat dazu eine Stellungnahme eingereicht. Das Ergebnis der EFSA Konsultation ist im folgenden Dokument einzusehen. Hier ist auch die Stellungnahme der Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie zitiert.
Da sich die ganze Welt derzeit um die COVID-19 Pandemie dreht, findet ihr auf der Homepage des VBIO (Verband Biologie, Biowissenschaften & Biomedizin in Deutschland), des Dach der deutschen biowissenschaftlichen Fachgesellschaften, eine interessante Sammlung zu Hintergründen und aktuellen Entwicklungen, natürlich auch welche Beiträge biotechnologische Ansätze beim Nachweis bzw. der Herstellung von Impfstoffen spielen können.
Nachdem im Jahr 2019 die Biotechnologie ihren 100. Jahrestag gefeiert hat, jährt sich im April 2020 die Europäische Gesetzgebung zur Gentechnik zum 30. mal. Mit der Möglichkeit unsere Erbsubstanz im Reagenzglas zu verändern und wieder in andere Organismen auch über Artgrenzen hinweg einzubringen, entstand die Notwendigkeit dieser neuen Technologie einen rechtlichen Rahmen zu setzen. Hintergründe wie sich dieser verändert und weiterentwickelt hat, sowie eine faszinierende Reise durch die Geschichte des Gentechnikgesetzes finden Sie hier zum Nachlesen.
Unter der Moderation der Präsidentin der Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie Prof. Gabi Krczal fand am 30. Januar in Berlin eine Dialogveranstaltung zum aktuellen Thema der gezielten Genomeditierung statt. Eingeladen hatten der Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik e.V. (WGG) und der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.). Zahlreich erschienen waren Abgeordnete und Mitarbeiter der zuständigen Ministerien, um angeregt über die notwendige Anpassung von Gesetzgebung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu diskutieren. Gleichzeitig wurde eine gemeinsame Stellungnahme von WGG und VBIO vorgestellt, die eine fakten-basierte Anpassung der Richtlinie 2001/18/EC fordert. Weitere Informationen sind unter folgendem Link abzurufen. Die gemeinsame Pressemitteilung finden Sie hier.
Der Vorstand unterstützt die Initiative von Studenten der Uni Wageningen zur Überarbeitung der EU Gentechnik Direktive 2001/18/EC. Im Ergebnis soll eine zielführende Risikobewertung bei der Freisetzung von solchen Pflanzen ermöglicht werden, die durch „Novel Breeding Technologies“ (NBT) erzeugt wurden. Die Bürgerinitiative muss innerhalb eines Jahres, d.h. bis zum 25. Juli 2020, mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben unterschiedlichen Mitgliedstaaten sammeln, um die Kommission zum Handeln im geforderten Sinne oder zur Begründung ihres Nicht-Handelns zu bewegen.
Mit diesen Link gelangen Sie direkt auf die Webseite zur Unterschriftensammlung.
Verehrte Mitglieder der Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie,
das Programm für den diesjährigen Workshop zur Molekularen Züchtung in Geisenheim ist jetzt fertig. Es wird Vorträge zu den Themen CRISPR/Cas-Anwendungen, Pflanzentransformation und Epigenetik, Marker geben. Weiterhin wird eine Mitgliederversammlung stattfinden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem 2. Zirkular.
Verehrte Mitglieder der Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie,
dieses Jahr organisiert die Gesellschaft wieder einen Workshop zur Molekularen Züchtung. Dieser wird vom 5.-6.September in Geisenheim stattfinden. Dies auch in Verbindung mit der jährlichen Mitgliederversammlung der Gesellschaft.
Hiermit erhalten Sie das erste Zirkular auf deutsch und auf englisch. Bitte machen Sie Werbung bei Ihren Mitarbeitern und Kollegen. Im Anhang finden Sie dazu auch Ankündigungen zum Aushang.
Wir freuen und auf Ihre Beteiligung.
Dr. Robert Boehm
- Geschäftsführer -
Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie
www.pflanzen-biotechnologie.de
Als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu zielgerichteten Mutageneseverfahren fordert der Bioökonomierat von der Politik, das Gentechnikrecht zu modernisieren. Andernfalls bleibe Deutschland bei dieser "biologischen Revolution" außen vor und werde auch die notwendige internationale Regulierung nicht mitgestalten. Der Bioökonomierat ist ein unabhängiges Beratergremium der Deutschen Bundesregierung auf dem Weg zur biobasierten Wirtschaft.
Auf der Deligiertenversammlung des VBIO, welche am Freitag, dem 14.12.2018 in Berlin stattfand, wurde unsere Vorsitzende Prof. Gabi Krczal in den Beirat gewählt. Der Beirat besteht aus Repräsentanten der verschiedenen Fachrichtungen und berät das Präsidium in herausragenden Fragen der Vereinsarbeit.
Nach dem EuGH Urteil zu genom-editierten Pflanzen bekommen Futtermittelhersteller und Firmen aus dem Food Bereich immer häufiger Fragen zur Nachweismöglichkeit genom-editierter Importware. Um diese Fragen fachkompetent zu beantworten, wurde von der Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie und dem Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik ein gemeinsames Positionspapier zur Nachweisbarkeit von genom-editierten Pflanzen erarbeitet.
Der Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik und die Association Française des Biotechnologies Végétales haben im Rahmen der öffentlichen Diskussion um Genome Editing einen offenen Brief an Kommissionspräsident Junker und die Kommissare für Gesundheit, Landwirtschaft, Wissenschaft und Innovation und Industrie und Unternehmertum verfasst. Der Brief wurde von zahlreichen Organisationen - darunter auch der Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie - und Einzelpersonen unterzeichnet.
Mit Genome Editing lassen sich gezielte Mutationen in Pflanzen einschleusen, die auch natürlich auftreten können. Der Europäische Gerichtshof hat nun in seinem Urteil entschieden, dass die so veränderte Pflanzen unter das Gentechnik-Gesetz fallen.
Dazu gibt es lesenswerte Stellungnahmen vom Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter, von der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie, dem Verband der Chemischen Industrie und dem U.S. Department of Agriculture
Auf der letzten Mitgliederversammlung, die zusammen mit dem Workshop "Molecular Breeding" am 4. August 2017 am Julius-Kühn-Institut in Braunschweig stattfand, wurde Prof. Gabi Krczal einstimmig zur neuen Vorsitzenden gewählt. Sie übernimmt das Amt von Prof. Hans-Jörg Jacobsen, der die Gesellschaft in den letzten 10 Jahren geleitet hat und nun aus Altersgründen nicht zur Wiederwahl antrat.
An dieser Stelle möchte sich der Vorstand, auch im Namen aller Mitglieder, ganz herzlich für den langjährigen persönlichen Einsatz von Prof. Hans-Jörg Jacobsen für die Sache der Pflanzenbiotechnologie bedanken. Er gab ihr in vielen politischen und öffentlichen Veranstaltungen eine Stimme und kämpfte für die gesellschaftliche Akzeptanz biotechnologischer Züchtungsmethoden und deren Produkte. Damit wurde auch die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie zu einer festen Größe im gesellschaftlichen Diskurs um Vorteile und Risiken dieses Wissenschaftszweiges und seiner Anwendungen.
Prof. Gabi Krczal ist als langjährige Institutsleiterin von AIPlanta in Neustadt a.d. Weinstrasse eine ausgewiesene Expertin in vielen Aspekten der modernen Pflanzenbiotechnologie.
Auf dem Foto sind der alte und neue Vorstand zu sehen (vlnr): Dr. Götz Hensel, Dr. Antje Dietz-Pfeilstetter, die neue Vorsitzende Prof. Gabi Krczal, Dr. Robert Boehm und Prof. Hans-Jörg Jacobsen
Mit ihr an der Spitze des ansonsten unveränderten Vorstandes soll die politische und gesellschaftliche Arbeit der Gesellschaft im Sinne von Prof. Hans-Jörg Jacobsen fortgesetzt werden, damit die Gesellschaft auch in Zukunft ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Politik bleibt.
Für die kommenden Herausforderungen wünscht der Vorstand Frau Prof. Gabi Krczal viel Glück und freut sich auf eine vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit.
Prof. Dr. Gabi Krczal
RLP AgroScience GmbH
AlPlanta - Institute for Plant Research
Breitenweg 71
67435 Neustadt
Tel.: 06321 671 1301
Fax : 06321 671 1313
Email : r.boehm@pflanzen-biotechnologie.de oder
gabi.krczal@agroscience.rlp.de