Das Plant 2030 Statusseminar ist eine wichtige Veranstaltung im Bereich der angewandten Pflanzenforschung, die vom BMFTR (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)) organisiert wird. Es dient als Plattform für den Austausch und die Diskussion der neuesten Forschungsergebnisse und Entwicklungen in der Pflanzenwissenschaft. Das Seminar umfasst in der Regel Keynote-Vorträge, Präsentationen und Workshops und bietet Forschern die Möglichkeit, sich zu vernetzen und bei zukünftigen Projekten zusammenzuarbeiten. Anlässlich der Plant 2030 in 2025 verfasste die Wissenschaftsredaktion "Die Blattmacher" einen Beitrag mit Interviews zum Thema Pflanzenzüchtung, an dem auch die Vorstandsmitglieder Robert Hoffie und Gabi Krczal beteiligt waren.
Die Mitglieder des Ausschusses der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten COREPER haben am 19.12.2025 getagt und den Vorschlag der Trilog-Vereinbarung zur Deregulierung bestimmter Gentechnikpflanzen (NGT-1), die sich nicht von natürlich entstandenen oder konventionell induzierten Mutationen unterscheiden lassen, mit einer Mehrheit bestätigt. Dies ist eine politische Entscheidung, die noch durch das Europäische Parlament bestätigt werden muss. Am 19.01.2026 wird der ENVI-Ausschuss des Europäischen Parlaments über den Kompromiss abstimmen. Wenn dieser von ENVI angenommen wird, wird nochmals am 09.03.2026 eine Abstimmung im EU-Parlament stattfinden. Wenn sich das Parlament für die im Trilog-Verfahren vorgeschlagene Regulierung und die von ENVI angenommene stimmt, tritt diese mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren am 26.03.2026 in Kraft.
Die GfPB beteiligt sich an dem offenen Brief, da wir die folgenden Ideen unterstützen:
Geschwindigkeit: Wir brauchen gesetzgeberische Maßnahmen, damit sie jetzt, im Jahr 2026, in Kraft treten können. Bis 2028 gibt es noch viel zu tun auf Kommissionsebene (Leitlinien) und auf Ebene der Mitgliedstaaten (Sortenregistrierungsverfahren usw.), damit die Sorten ab 2028 eingeführt werden können. Das Parlament trägt die Verantwortung, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Definitionen: Das Parlament hat die im Anhang Ia ausgeschlossenen Merkmale vorgeschlagen und ausgehandelt. Es hat die Verantwortung, Forschern und Züchtern die notwendige Klarheit zu verschaffen – jedoch hat es vergessen, Definitionen anzugeben. Das Fehlen von Definitionen führt zu Unsicherheit, Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten (zwei Klagen über einen Zeitraum von sechs Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof, um eine Auslegung der Mutagenese zu erwirken; betrafen dies die gezielte Mutagenese in der ersten Klage und die zufällige in-vitro-Mutagenese in der zweiten Klage) – das sollte sich nicht wiederholen!
Delegierte Rechtsakte: Die Kommission muss in der Lage sein, Anhang Ia zu überarbeiten und Informationen zum Inhalt von Anhang Ia bereitzustellen, was nach dem aktuellen Entwurf jedoch nicht zulässig ist, da „delegierte Rechtsakte“ streng begrenzt sind. Wir weisen daher auf die Notwendigkeit einer Harmonisierung hin. Die Kommission benötigt ein Instrument, um diese Situation durch einen delegierten Rechtsakt zu beheben.
Die EU-Institutionen haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf zur Regulierung Neuer Genomischer Techniken (NGT) verständigt. Was ist bereits entschieden, was bleibt offen? Wie sinnvoll ist die Unterscheidung zwischen NGT-1 und NGT-2? Und welche Folgen zeichnen sich für Forschung und Pflanzenzüchtung in Europa ab?
Im Gespräch mit Sabine Schuh von “Genome Editing – WieWasWozu?” diskutieren Prof. Dr. Gabi Krczal, Dr. Robert Hoffie (beide Vorstandsmitglieder unserer Gesellschaft) sowie Prof. Dr. Holger Puchta (KIT Karlsruhe) und Prof. Dr. Stephan Clemens (Uni Bayreuth) über Risikoabschätzung, die praktischen Auswirkungen der geplanten Regelung, die Rolle von Patenten sowie realistische Erwartungen an das weitere Gesetzgebungsverfahren. Den Podcast finden Sie hier.
Die GfPB (Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie e. V.) sendet am 15.12.2025 zusammen mit AFBV (Association Française des Biotechnologies Végétales) und der WGG (Wissenschaftskreis Genomik und Gentechnik e. V.) einen offenen Brief an die Mitglieder des Ausschusses der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (COREPER) zum Kompromissvorschlag für eine Verordnung zu den neuen genomischen Techniken bei Pflanzen (NGT). Die drei unterzeichnenden Verbände begrüßen die erheblichen Anstrengungen der dänischen Ratspräsidentschaft und der Verhandlungsführer der Trilog-Parteien, die zum Kompromiss vom 4. Dezember geführt haben.
Die EU braucht die NGT-Gesetzgebung, damit sie so schnell wie möglich in Kraft treten kann, um den Einsatz von Genom-Editierungswerkzeugen zur Erzeugung von Sorten zu ermöglichen, die den großen Herausforderungen der Landwirtschaft und, im weiteren Sinne, dem Klimawandel, dem agroökologischen Wandel und der Ernährungssicherheit, die die gesamte Gesellschaft betreffen, begegnen.
Dies sind so gewichtige Gründe, dass wir trotz unserer Bedenken (siehe offenen Brief) hinsichtlich Anhang Ia dafür plädieren, den Kompromissvorschlag anzunehmen.
Mit Blick auf die Zukunft der Landwirtschaft und der Ernährungssicherheit sowie auf die politische Verantwortung für Europa erachten wir die Zustimmung des Rates zum Kompromissvorschlag als notwendig. COREPER hat am 19.12.2025 getagt und den Vorschlag der Trilog-Vereinbarung zur Deregulierung bestimmter Gentechnikpflanzen (NGT-1), die sich nicht von natürlich entstandenen oder konventionell induzierten Mutationen unterscheiden lassen, mit einer Mehrheit bestätigt.
Die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie lud 2025 wieder zu ihrem alle zwei Jahre stattfindenden Workshop zu aktuellen Themen der Pflanzenbiotechnologie ein. In diesem Rahmen fand auch die jährliche Mitgliederversammlung der Gesellschaft statt. Diesmal war der Veranstaltungsort das Biozentrum der Universität Hamburg. Die lokalen Organisatoren Tobias Brügmann, Dirk Becker und Herrmann Schmidt konnten am 22. und 23. September ca. 40 Teilnehmende aus zahlreichen Instituten begrüßen. Es wurden laufende Arbeiten aus verschiedenen Gebieten der Pflanzenbiotechnologie vorgestellt, insbesondere mit Schwerpunkt auf Genomeditierung, in vitro-Kultur und abiotischer Stressresistenz. Auch dieses Jahr konnte die Gesellschaft 9 junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit einem Reisekostenzuschuss von je 100 € unterstützen, die sich mit einem Beitrag am Workshop-Programm beteiligt hatten.
Vom 4. bis 8. August 2025 fand an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die 1. AAB-PlantEd-Trainingsschule zur genetischen Transformation und Genomeditierung von Pflanzen statt. Sechzehn ausgewählte internationale Doktoranden und Postdocs folgten den Vorlesungen von internationalen Experten vom John-Innes Centre in Norwich/England, der Universität Ghent/Belgien und dem Institut für Landwirtschaft und Fischerei (ILVO) in Belgien sowie vom lokalen Team des Centre for Plant Genome Engineering. Praktische Labor- und Computerexperimente begleiteten die theoretischen Teile. Die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie unterstützte drei junge Forschende aus Griechenland, Japan und Chile jeweils mit EUR 500 Reisekostenzuschuss. Damit unterstreicht die Gesellschaft ausdrücklich ihr Ziel, die Nachwuchsförderung im Bereich der Pflanzenbiotechnologieauch finanziell zu unterstützen.
Die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie läd zu einem weiteren Workshop zu aktuellen Themen der Pflanzenbiotechnologie ein. Die Veranstaltung mit angeschlossener Mitgliederversammlung wird am 22. und 23. September 2025 in Präsenz an der Universität Hamburg stattfinden.
Bitte melden Sie sich und Ihre Beiträge (Vortrag oder Poster) bis zum 30.6.2025 unter Verwendung des hier herunterladbaren Formblattes an. Die ersten 10 Studierenden mit Beitragsmeldungen erhalten einen Reisekostenzuschuss.
Die Landwirtschaft steht vor großen Herausforderungen. Der fortschreitende Klimawandel verändert die Anbaubedingungen und Nutzpflanzen müssen mit Trockenheit, Hitze oder Überschwemmungen zurechtkommen. Zusätzlich breiten sich zum Teil neue Pflanzenkrankheiten und Schädlinge aus. Zeitgleich muss die Landwirtschaft nachhaltiger werden und ökologische Ressourcen schonen: Der Green Deal der EU sieht u. a. als eines seiner Ziele der „Farm to Fork“-Strategie vor, dass die Landwirtschaft bis 2030 nur noch halb so viele konventionelle Pflanzenschutzmittel einsetzt wie bisher. Nachhaltiger Pflanzenschutz wäre z. B. mit Methoden der sog. RNA-Interferenz möglich. Seit 2018 sind bereits mehrere Medikamente zugelassen worden, die sich diesen Effekt zunutze machen und RNA- Technologien sind der breiten Bevölkerung spätestens seit der Entwicklung der Corona-Impfstoffe bekannt. Auch in der Landwirtschaft bietet der Ersatz konventioneller Pflanzenschutzmittel durch eben diese RNA-Moleküle erhebliche Chancen, wie im Podcast aufgezeigt wird.
Was unterscheidet die neuen genomischen Techniken von anderen Züchtungstechniken, wo liegen mögliche Risiken, wo besondere Chancen und was sind die Hoffnungen von Forschenden und deren Sichtweise auf die geführte Debatte? Antworten auf diese und weitere Fragen geben Prof. Dr. Gabriele Krczal von der RlP Agrosscience in Neustadt, Prof. Dr. Holger Puchta vom KIT – dem Karlsruher Institut für Technologie und Dr. Tobias Brügmann vom vonThünen Institut in Großhansdorf.
Die Episode 17 ist nun online und auf Spotify auch direkt abrufbar:
Heute (05.07.2023) wurde der Entwurf der EU Kommission zur Regulierung von Pflanzen, die mit den neuen genomischen Techniken erzeugt wurden und deren Produkten, veröffentlicht. Der Entwurf unterscheidet zwei Kategorien von Genom-editierten Pflanzen: NGT-1 und NGT-2. NGT-1 Pflanzen werden als solche definiert, die auch natürlich hätten entstehen können, die keine keine artfremden Erbanlagen enthalten und zudem als substanziell gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen eingestuft werden. Eine genaue Definition findet sich in Annex 1 des Entwurfs. Alle anderen Pflanzen fallen in die Kategorie 2 und unterliegen weiterhin weitgehend den Regularien des Gentechnik Gesetzes.
Desweiteren werden folgende Regularien vorgeschlagen:
Die in der Kategorie NGT-1 eingeordneten Pflanzensorten müssen laut Vorschlag EU-weit
•zukünftig nur noch angemeldet und anschließend mit ihren Eigenschaften in einem öffentlich zugänglichen Register eingetragen werden.
•Saatgut oder vermehrungsfähiges Material sollen eindeutig deklariert werden, allerdings entfällt die Kennzeichnungspflicht von Lebens- und Futtermittel aus NGT-1-Pflanzen.
•Das Genehmigungsverfahren für Freisetzungsversuche mit diesen Pflanzensorten wird komplett an die einzelnen Länder delegiert, die nach Anmeldung des Versuches lediglich überprüfen, ob die Pflanzensorte in die Kategorie NGT-1 fällt. Eine Veröffentlichung des jeweiligen Versuchs und seines Standorts ist nicht vorgeschrieben
•Einzelne Mitgliedstaaten dürfen den Anbau und den Warenverkehr nicht einschränken oder gar verbieten.
NGT-Pflanzen, die nicht in die Kategorie 1 fallen
•Geltung ähnlicher Vorschriften wie in den Gentechnik-Gesetzen festgelegt
•Vereinfachte Zulassung, wenn sie bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, die den Zielen des „European Green Deal“ dienen. Dazu zählen Stresstoleranz gegenüber abiotischem Stress (zum Beispiel Trockenheit oder Hitze) und biotischem Stress (zum Beispiel Resistenzen gegen Krankheitserreger von Nutzpflanzen), sowie höherer Ertrag, andere agronomische Merkmale oder auch eine „verbesserte“ Nährstoffzusammensetzung.
•NGT2-Pflanzen und die daraus erzeugten Produkte unterliegen jedoch der Kennzeichnungspflicht. Das geänderte oder neu hinzugefügte Merkmal genannt werden muss.
Allein Herbizid-tolerante NGT-Pflanzen sind von beiden Kategorien ausgeschlossen und werden weiterhin wie klassische genveränderte Organismen (GVO) behandelt.
Der Vorschlag muss nun noch im EU Rat und EU Parlament diskutiert und abgestimmt werden.
Das Urteil
In seinem Urteil C-688/21 vom 07.02.2023 zur rechtlichen Einordnung von in vitro Zufallsmutageneseverfahren hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar ausgeführt, dass die in vitro Zufallsmutagenese genauso wie die in vivo Zufalls-mutagenese unter die Ausnahmeregelung nach Art. 3, und Anhang I B, Nr. 1 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG fällt. Pflanzen aus diesen beiden Mutageneseverfahren unterliegen somit nicht den Regularien aus dem Gentechnikrecht.
Das Urteil stuft in vivo- und in vitro Zufallsmutagenese aus rechtlicher Sicht nicht als unterschiedliche Verfahren ein. Dies entspricht dem Sinne der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EC und ist aus wissenschaftlicher Sicht sinnvoll und gerechtfertigt. Beide Mutageneseverfahren erzeugen ungerichtet Mutationen und die Art der Mutationen und deren Auswirkungen unterscheiden sich nicht. Verfahrenstechnisch unterschiedlich ist lediglich, dass bei in vivo Verfahren intakte Pflanzen und bei in vitro Verfahren Zellen oder Gewebe verwendet werden aus denen wieder Pflanzen regeneriert werden. Die Anwendung beider Verfahren und die langjährige Nutzung solcher Pflanzen haben einerseits den sicheren Umgang mit den Techniken gezeigt und anderseits den Nachweis sicherer Pflanzen, erbracht, von denen keine Risiken für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen. Mehr als 3200 Sorten sind aus solchen Zufallsmutagenesen bereits seit Langem auf dem Markt.
Das Urteil ist aus wissenschaftlicher Sicht daher korrekt und im Sinne der Wissenschaft zu begrüßen. Die Regulierung von modernen Mutageneseverfahren der Genomeditierung wie CRISPR & Co. bleibt von dem Urteil unberührt. Hier entschied der EuGH 2018, dass diese nicht unter die Mutagenese-ausnahme fallen und demnach wie klassische GVOs zu regulieren sind.
Vorgeschichte
Im Jahr 2015 reichten der französische Landwirtschaftsverband Confédération paysanne sowie acht Umweltschutz-vereinigungen beim französischen Staatsrat eine Klage ein. Sie betraf den Ausschluss bestimmter Verfahren/Methoden der Mutagenese (in vitro Zufallsmutagenese) vom Anwendungs-bereich der französischen Regelung zur Umsetzung der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung von GVO in die Umwelt. Der Staatsrat, Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht, hat am 07.02.2020 ein Urteil zur Einordnung von Mutageneseverfahren und zur Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG ins französische Rechtssystem gefällt. Es gab den gegen den Staat klagenden Parteien weitgehend recht. Er entschied, dass alle Pflanzen, die nach Inkrafttreten der Freisetzungsrichtlinie (12.03.2001) mit Hilfe von in vitro Zufallsmutageneseverfahren gezüchtet wurden, grundsätzlich gentechnisch veränderte Organismen darstellen und somit allen Regularien aus der Gentechnik- und Umweltschutzgesetzgebung zu unterwerfen sind. Daraufhin wies der Staatsrat die Regierung an, das französische Umweltgesetz (Art. D 531) innerhalb von sechs Monaten entsprechend anzupassen.
Frankreich legte der EU-Kommission den Entwurf eines Dekrets mit dem Titel „über die Änderung der Liste der Verfahren zur Gewinnung genetisch veränderter Organismen, die herkömmlich angewendet wurden, ohne nachweislich die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt zu schädigen“ zur Notifizierung vor. Mit dem Dekret sollte Artikel D 531-2 des Umweltgesetzbuches entsprechend den Vorgaben des Staatsrates dahingehend geändert werden, dass Pflanzen, die mittels in vitro Zufalls-mutagenese erzeugt wurden, den Regularien der Gentechnik-gesetzgebung unterliegen sollten.
Dieser französische Vorschlag ging weit über das EuGH-Urteil C-528/16 hinaus und hätte in Frankreich und den anderen EU-Mitgliedsstaaten zu unterschiedlichen gentechnikrechtlichen Einordnungen von Pflanzen, die über in vivo- und in vitro Zufallsmutageneseverfahren gezüchtet wurden, geführt. Die Umsetzung des französischen Vorschlags hätte zwangsläufig Verwerfungen in der europäischen Gentechnikgesetzgebung nach sich gezogen und den Gedanken eines gemeinsamen Marktes mit gemeinsamen Regeln widersprochen.
Wissenschaft trifft Politik – Einladung zum Dialog - Unter diesem Titel luden WGG und VBIO Ende November zu einer zweiten Dialogveranstaltung in das Haus der Bundespressekonferenz ein. Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Forschungs-organisationen folgten der Einladung, mit Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftlern aus der Pflanzenforschung ins Gespräch zu kommen. Die Veranstaltung wurde von der Vorsitzenden unserer Gesellschaft, Frau Prof. Dr. Gabi Krczal, moderiert., Auf dem Experten-Podium saß zusammen mit Prof. Dr. Holger Puchta (KIT, Karlsruhe), Prof. Dr. Stephan Clemens (Universität Bayreuth) und Dr. Tobias Brügmann (Thünen-Institut, Großhansdorf) unser Vorstandsmitglied Dr. Jana Streubel (Leibniz Universität Hannover).
Am 03.11.2022 fand in der Dechema ein Symposium zum Thema „Grüne Gentechnik – ja, aber wie ?“ statt. Das Thema wurde aus unterschiedlichen Gesichtspunkten betrachtet. Neben Frau Prof. Krczal („Hat Genome Editing eine Zukunft in Europa“) sprachen Prof. Qaim von der Universität Bonn („Bedeutung der Grünen Gentechnik für nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherung“), Dr. Dr. Dirk Backhaus, Bayer AG Division CropScience („Neue Technologien in der Pflanzenzüchtung – Ein Beitrag zu einem nachhaltigen Ernährungssystem“), Joachim Müller-Jung, FAZ-Frankfurt am Main („Zu spät, zu leise? Über die Rolle der Risikokommunikation in der Gentechnik-Kontroverse“) und Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Universität Passau („Regulierung genomeditierter Organismen in der Sackgasse – Auswege und Irrwege“). Es gibt einen Link mit weiteren Informationen zur Veranstaltung.
Daniela Schmitt, Landwirtschaftsministerin in Rheinland-Pfalz, hatte am 26. Oktober zu einer Podiumsdiskussion mit Experten in die Landesvertretung nach Brüssel zum Thema „Pflanzen-schutz der Zukunft – Reduktion durch Innovation“ eingeladen. Hintergrund der Einladung: In der von der Europäischen Kommission im Juni 2022 vorgeschlagenen Reform der Pestizid-richtlinie soll zum ersten Mal ein rechtlich verbindliches Reduktionsziel beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln festgeschrieben werden. Das war bereits im Lebensmittelkapitel des Europäischen Green Deals, der sogenannten „Farm-to-Fork“-Strategie, angekündigt worden. Ferner sollen in Zukunft alle Pflanzenschutzmittel in „empfindlichen Gebieten“ verboten werden. Im Zuge des Klimawandels werden aber auch neue Schaderreger die Ernten bedrohen. Zudem wird die Land-wirtschaft in Europa angesichts einer weiter steigenden Weltbevölkerung und großer geopolitischer Umwälzungen künftig noch mehr Verantwortung für die Ernährungssicherung in der Welt übernehmen müssen. Frau Ministerin Schmitt vertrat die Position „Allein mit Verboten wird diesen Heraus-forderungen nicht zu begegnen sein. Nur mit Mut zu Innovation wird ein nachhaltiger Pflanzenschutz gelingen“. In diesem Zusammenhang lud sie zur Podiumsdiskussion mit Repräsentanten aus Politik und Wissenschaft ein.
Zwei Experten waren als Vortragende eingeladen: Herr Prof. von Tiedemann von der Georg-August-Universität Göttingen sprach über die Auswirkung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel auf Biodiversität, Frau Prof. Krczal über die Möglichkeiten der Pflanzenzüchtung mittels Genome Editing und dem Ersatz von konventionellen Pflanzenschutzmitteln durch die Applikation von RNA Molekülen. In diesem Zusammenhang kann eine interessante Studie aus Sri Lanka zitiert werden „Impact Assessment Study on 2021 Ban on Conventional Pesticides and Fertilizers“ . Diese Studie zeigt sehr deutlich, dass der Verzicht auf konventionellen Pflanzenschutz zu radikalen Ertrags-einbrüchen führt und keine Alternative für die Landwirtschaft darstellt.
Am 19.10.2022 fand im Haus der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin ein Parlamentarischer Abend der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fachgesellschaften zum Thema Klima und Energie statt. Veranstalter war die Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V., die die Veranstaltung folgendermaßen ankündigte: Wir versammeln für Sie, die Mitglieder des Deutschen Bundestages und Ihre wissenschaftlich interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, renommierte Klima- und Energie-Expertinnen und -Experten, die Ihnen an verschiedenen Thementischen für persönliche Gespräche zur Verfügung stehen. Erfahren Sie im lockeren Gespräch mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, vor welchen Herausforderungen rund um Klima- und Energiefragen die Welt steht, woran aktuell geforscht wird und wie neue Erkenntnisse und Technologien unsere Zukunft prägen werden. Frau Prof. Krczal stand als Expertin für innovative Pflanzenzüchtungsmethoden zur Verfügung. Mehr als 30 Abgeordnete und Referenten informierten sich über die in Mathematik und Naturwissenschaften vorhandene Expertise und über aktuelle Lösungsansätze zu den Herausforderungen der Zukunft.
Am 04.10.2022 fand mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Stark-Watzinger und dem parlamentarischen Staatssekretär M. Brandenburg, ein (virtuelles) Gespräch zum Thema Genome Editing statt. Vorausgegangen war diesem Gespräch ein offener Brief des VBIO und seiner Fachgesell-schaften aus dem Bereich der Pflanzenwissenschaften, beteiligt war auch die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie, an Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir geschickt worden. In diesem Brief haben sich die Fachgesellschaften vor dem Hintergrund des europäischen Green Deal und der Diskussion um eine Neuregulierung des EU-Gentechnikrechtes Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir um ein Gespräch gebeten. Mit Verweis auf die erheblichen Potentiale der neuen Züchtungsmethoden und den aktuellen Stand der Wissenschaft warben die Fachgesellschaften für eine differenzierte juristische Betrachtungsweise und erklären ihre Dialogbereitschaft. Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium kam keine Antwort, jedoch lud Ministerin Stark-Watzinger, die eine Kopie des Briefs erhalten hatte, zu einem Gespräch. An dem Gespräch nahmen teil: Prof. Clemens, Universität Bayreuth und der Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie e.V. (GBM), Prof. Dietz,
Universität Bielefeld und Präsident VBIO, Prof. Jany, Vorsitzender Wissenschaftlerkreis Genomic und Gentechnik (WGG), Dr. Rübbert, Dechema - Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V., Prof. Weber, Universität Düsseldorf und Präsident der Deutschen Botanischen Gesellschaft (DBG) und Prof. Krczal (Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie). Die Ministerin zeigte sich sehr gut zu dem Thema informiert und versicherte, dass es ihr ein großes Anliegen sei, die Novellierung des Gentechnikrechts bezüglich neuer Züchtungsmethoden auf EU-Ebene innovationsorientiert zu unterstützen.
Neue Züchtungstechniken wie die Genom-Editierung ermöglichen es Wissenschaftlern, die pflanzeneigene DNA gezielt anzupassen, um die Pflanzen widerstandsfähiger gegen veränderte Umweltbedingungen zu machen. Um dies zu veranschaulichen, hat die EU-SAGE eine interaktive Datenbank für genom-editierte Nutzpflanzen veröffentlicht. Die Datenbank zeigt, dass Genom-Editing bei einer Vielzahl von Nutzpflanzen eingesetzt wird, um verschiedene Eigenschaften zu verbessern, von denen viele zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen können.
Seit der Entwicklung der mit dem Nobelpreis ausgezeichneten CRISPR-Cas-Genom-Editing-Technik für Pflanzen haben viele Forscher weltweit Genom-Editing in der Forschung und Züchtung eingesetzt, um verbesserte Pflanzensorten zu entwickeln. Doch wie ist der aktuelle Stand des wissen-schaftlichen Fortschritts in diesem spannenden Bereich der Pflanzenforschung? Die EU-SAGE-Datenbank repräsentiert den neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über weltweite Anwendungen des Genome Editing bei Nutzpflanzen für die landwirtschaftliche Produktion. Sie enthält derzeit mehr als 500 Einträge, und die Datenbank wird regelmäßig mit den neuesten wissenschaftlichen Studien aktualisiert.
In der interaktiven Datenbank können verschiedene Elemente, einschließlich der Pflanzenart und des Merkmals, gefiltert werden, was dazu beitragen wird, spezifische Fragen zu beantworten und Schlussfolgerungen zu ziehen, die für künftige politische Diskussionen über diese Innovation in der Pflanzenzucht relevant sind.
Die Anwendungen in der Datenbank zeigen, dass Genome Editing zur Entwicklung neuer Pflanzensorten für eine nachhaltigere Landwirtschaft beitragen kann. Allerdings hinkt die Forschung und Entwicklung in Europa hinterher, was vor allem auf die derzeitige EU-Gesetzgebung zurückzuführen ist, die besagt, dass alle genom-editierten Pflanzensorten strengen GVO-Vorschriften unterworfen sind. Diese EU-GVO-Vorschriften machen es fast unmöglich, solche neuen Pflanzensorten für den Anbau in der EU auf den Markt zu bringen, und stellen für kleine und mittlere Pflanzenzüchtungsunternehmen eine unüberwindbare Hürde für den Eintritt in diesen Markt dar.
Ein kohärenter und angemessener Rechtsrahmen, wie er in vielen anderen Regionen der Welt bereits besteht, wird die Entwicklung genom-editierter Pflanzen für den EU-Markt durch öffentliche Einrichtungen und den Pflanzenzuchtsektor fördern.
Die Datenbank kann auf der Website von EU-SAGE eingesehen werden: https://www.eu-sage.eu/genome-search. Eine Zusammenfassung der Datenbank wurde in der wissenschaftlichen Zeitschrift "Trends in Plant Science" veröffentlicht (https://authors.elsevier.com/a/1f69u4rGdjSl-%7E).
Schon Ende 2018 haben die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie und der Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik eine Stellungnahme zu den Möglichkeiten des Nachweises von Genom-editierten Pflanzen veröffentlicht und kamen dabei - wie auch viele weitere Wissenschafts-organisationen - zu dem Schluss "Gegenwärtig können Produkte des Genome Editing beim Import von Commodity-Produkten nur dann entdeckt und identifiziert werden, wenn umfangreiche Vorkenntnisse über die veränderte Genomsequenz, eine validierte Nachweismethode und zertifizierte Referenzmaterialien verfügbar sind....".
Trotz dieser Sachlage wird die Möglichkeit des Nachweises von Genom-editierten Pflanzen in der Öffentlichkeit immer noch kontrovers diskutiert, vor allem durch Vertreter verschiedener NGOs. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) nun eine Studie mit dem Titel "Analyse von Nachweismethoden für genomeditierte und klassische GV-Pflanzen" veröffentlicht. -->
Auch das BfN kommt zu dem Schluss "Genaue Informationen zur erfolgten Modifikation sind die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung von Methoden für Nachweis, Identifizierung und Quantifizierung von genomeditierten GVO" und widerspricht damit eindeutig z.B. dem Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) und Greenpeace.
Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC), der Wissenschafts- und Wissensdienst der Europäischen Kommission, hat kürzlich den Bericht "New Genomic Techniques: State-of-the-Art Review" veröffentlicht. Dieser Überblick über die wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen im Bereich der Neuen Genomischen Techniken (NGTs) soll den technischen Stand der NGTs in Bezug auf ihre verschiedenen Wirkmechanismen und Anwendungsmöglichkeiten darstellen. Sie wurde zur Unterstützung der Aufforderung an die Kommission erstellt, eine Studie im Lichte des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/16 über den Status neuartiger Genomtechniken nach dem Unionsrecht vorzulegen (Beschluss des Rates (EU) 2019/1904). Diese Studie nutzte eine systematische Literaturrecherche, um die wichtigsten NGTs zu identifizieren, die für Genomveränderungen bei Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen eingesetzt werden, und gibt einen Überblick über die möglichen Genomveränderungen und deren Wahrscheinlichkeit, in der Natur oder durch konventionelle Züchtung aufzutreten.
Für die Zwecke dieser Studie werden NGTs definiert als "Techniken, die in der Lage sind, das genetische Material eines Organismus zu verändern, und die nach der Veröffentlichung der EU-Richtlinie 2001/18/EG entwickelt wurden". Die Studie befasst sich mit NGT-Anwendungen in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie und Medizin, die zu Anwendungen geführt haben, die bereits vermarktet werden (kommerzielles Stadium), sich in einem bestätigten Entwicklungsstadium vor der Markteinführung befinden (vorkommerzielles Stadium) oder sich in einem Forschungs- und Entwicklungsstadium befinden, aber Marktpotenzial aufweisen (fortgeschrittenes und frühes Forschungs- und Entwicklungsstadium). Der Anwendungsbereich umfasst die Verwendung von NGTs in jeder Art von Pflanze, Pilz, Tier oder Mikroorganismus oder in menschlichen Zellen.
Derzeit werden weltweit nur wenige NGT-Anwendungen vermarktet: ein Pflanzenprodukt, ein Mikroorganismus für die Freisetzung in die Umwelt und mehrere Mikroorganismen,
die für die geschlossene Produktion kommerzieller Moleküle verwendet werden. Es befinden sich jedoch etwa 30 identifizierte Anwendungen (bei Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen) in einem vorkommerziellen Stadium in der Pipeline, die kurzfristig (innerhalb von 5 Jahren) den Markt erreichen könnten. Darüber hinaus setzt der medizinische Sektor NGTs aktiv ein, um verschiedene menschliche Krankheiten zu bekämpfen, und in vielen Fällen haben die Anwendungen bereits Patienten erreicht, und zwar in klinischen Studien der Phase I und I/II.
Der Rat der Europäischen Union hat die Kommission im November 2019 mit einer Studie über den Status der neuen Genomtechniken nach dem Unionsrecht (Richtlinie 2001/18/EG, Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, Richtlinie 2009/41/EG und Verordnung (EG) Nr. 1830/2003) beauftragt, und zwar vor dem Hintergrund des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/16. In der Studie wurde der Stand der neuen Genomtechniken (NGTs) untersucht, wobei der Stand des Wissens und die Ansichten der EU-Länder und der Interessengruppen berücksichtigt wurden. Die Studie erschien am 29.04.2021. Eine Pressemitteilung des BMEL finden Sie hier.
Die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie veranstaltet dieses Jahr wieder einen Workshop zur Molekularen Züchtung. Anschließend wird in diesem Rahmen auch die jährliche Mitgliederversammlung der Gesellschaft abgehalten. Im Kreis von Kolleginnen und Kollegen sollen an zwei Tagen Anfang September laufende Arbeiten aus den Gebieten der pflanzenbiotechnologischen Forschung und Molekularen Züchtung vorgestellt und diskutiert werden. Um den Workshop-Charakter zu unterstreichen, soll es zwischen den Beiträgen genügend Zeit für Diskussionen und Fragen geben. Poster können ebenfalls online präsentiert werden.
Wenn Sie an detailierten Informationen zum vorläufigen Programm interessiert sind, senden Sie bitte eine Email an [email protected].
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Wissenschaftler geben Antworten auf Fragen rund um neue Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas & Co.
Jede der ersten sechs Episoden umfasst 5-6 Fragen und dauert rund 12 Minuten. In der zweiten Episode gibt die Vorsitzende unserer Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie Auskunft zur Nachweisbarkeit und Sicherheit von Genom-editierten Pflanzen und deren Produkten.
Die erste Staffel befasst sich ausschließlich mit Genome Editing bei Pflanzen. Weitere Staffeln werden das Themenspektrum noch erweitern.
Hier geht es zu den Kurz-Portraits der Interview-Partner der ersten Staffel.
Die Links findet ihr hier: Webseite, Spotify, iTunes, podcaster
Prof. Klaus Jany hat ein Update veröffentlicht, in dem er zusammenfasst, was im Zeitraum August 2019 bis Juli 2020 geschehen ist. Er geht dabei auf die Umsetzung in Frankreich und den restlichen Europäischen Staaten ein. Lesenswert.
Neun französische Verbände und Gewerkschaften hatten Premierminister Édouard Philippe aufgefordert, durch Mutagenese gewonnene Organismen den GVO-Vorschriften zu unterwerfen und ein Moratorium für die Verwendung herbizidtoleranter, durch Mutagenese gewonnener Pflanzensorten in Frankreich zu erklären, was abgelehnt und an den Conseil d'Etat verwiesen wurde. Der Conseil d'Etat, Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, entschied mit Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-528/16, 25. Juli 2018) daraufhin, dass Organismen, die durch In-vitro-Mutagenesetechniken gewonnen wurden, der GVO-Verordnung unterliegen sollten. Das Gericht hat die Regierung des weiteren angewiesen, die Verordnung zu aktualisieren und innerhalb von 6 Monaten eine Liste von Pflanzensorten zu erstellen, die durch diese Techniken gewonnen wurden und diese dann den für GV-Organismen geltenden Regulierungen zu unterwerfen.
Unseres Erachtens missachtet der französische Gesetzesentwurf wissenschaftliche Erkenntnisse, und die Europäische Kommission sollte daher eingreifen, um ein Tätigwerden zu verhindern. Aus diesem Grund haben Klaus Jany vom Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik e.V. und wir als Gesellschaft eine entsprechende Stellungnahme nach Brüssel und ans BMEL geschickt.
Aktuell gibt es eine öffentliche Konsultation zur Anwendbarkeit des EFSA-Gutachtens zu ortsspezifischen Nukleasen Typ 3 für die Sicherheitsbewertung von Pflanzen, die unter Verwendung von ortsspezifischen Nukleasen Typ 1 und 2 und Oligonukleotid-gesteuerter Mutagenese entwickelt wurden. Im Ergebnis wird festgestellt, dass durch genomeditierte Pflanzen im Vergleich mit konventionell gezüchteten Pflanzen keine zusätzlichen Gefahren ausgehen und die bestehenden Richtlinien zur Risikoanalyse ausreichend, aber nur zum Teil auf genomeditierte Pflanzen anwendbar sind. Die Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie hat dazu eine Stellungnahme eingereicht. Das Ergebnis der EFSA Konsultation ist im folgenden Dokument einzusehen. Hier ist auch die Stellungnahme der Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie zitiert.
Da sich die ganze Welt derzeit um die COVID-19 Pandemie dreht, findet ihr auf der Homepage des VBIO (Verband Biologie, Biowissenschaften & Biomedizin in Deutschland), des Dach der deutschen biowissenschaftlichen Fachgesellschaften, eine interessante Sammlung zu Hintergründen und aktuellen Entwicklungen, natürlich auch welche Beiträge biotechnologische Ansätze beim Nachweis bzw. der Herstellung von Impfstoffen spielen können.
Nachdem im Jahr 2019 die Biotechnologie ihren 100. Jahrestag gefeiert hat, jährt sich im April 2020 die Europäische Gesetzgebung zur Gentechnik zum 30. mal. Mit der Möglichkeit unsere Erbsubstanz im Reagenzglas zu verändern und wieder in andere Organismen auch über Artgrenzen hinweg einzubringen, entstand die Notwendigkeit dieser neuen Technologie einen rechtlichen Rahmen zu setzen. Hintergründe wie sich dieser verändert und weiterentwickelt hat, sowie eine faszinierende Reise durch die Geschichte des Gentechnikgesetzes finden Sie hier zum Nachlesen.
Unter der Moderation der Präsidentin der Gesellschaft für Pflanzenbiotechnologie Prof. Gabi Krczal fand am 30. Januar in Berlin eine Dialogveranstaltung zum aktuellen Thema der gezielten Genomeditierung statt. Eingeladen hatten der Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik e.V. (WGG) und der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO e. V.). Zahlreich erschienen waren Abgeordnete und Mitarbeiter der zuständigen Ministerien, um angeregt über die notwendige Anpassung von Gesetzgebung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu diskutieren. Gleichzeitig wurde eine gemeinsame Stellungnahme von WGG und VBIO vorgestellt, die eine fakten-basierte Anpassung der Richtlinie 2001/18/EC fordert. Weitere Informationen sind unter folgendem Link abzurufen. Die gemeinsame Pressemitteilung finden Sie hier.
Prof. Dr. Gabi Krczal
RLP AgroScience GmbH
AlPlanta - Institute for Plant Research
Breitenweg 71
67435 Neustadt